Im Jahr 1527 wurde der Friedhof in Altdorf, der sich vorher an der Laurentiuskirche befand, neu angelegt.
Er befindet sich seither gegenüber des Altdorfer Krankenhauses, eingerahmt von Neumarkter Straße und Schießhausstraße.
Auf dem evangelischen Friedhof Altdorf können alle Personen bestattet werden, die zum Zeitpunkt ihres Ablebens im Bereich der Stadt Altdorf ihren Wohnsitz hatten oder vor ihrem Tode ein Grabnutzungsrecht erworben haben. Die Konfession der / des Verstorbenen sowie der Hinterbliebenen spielt für den Erwerb eines Grabes keine Rolle.
Der Kirchliche Friedhof in Altdorf verfügt über ausreichend freie Bestattungsplätze, sowohl für Erdbestattungen als auch für Urnenbeisetzungen. Zur Auswahl stehen einfach- und doppelgroße Familiengräber, kleine Urnengräber, Urnengräber in Stelenform sowie Urnenrasengräber. Der Erwerb in Vorsorge ist jederzeit möglich.
Zuständig für die Verwaltung des kirchlichen Friedhofs ist die Kirchenstiftung der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Altdorf.
Unsere Mitarbeiterin in der Friedhofsverwaltung, Frau Nicole Thalheimer ist Ihre Ansprechpartnerin, wenn Sie
• Fragen rund um Ihr bestehendes Grab haben (z.B. Verlängerung des Nutzungsrechtes, Grabauflösung, Grabpflege)
• sich über Bestattungsmöglichkeiten informieren möchten
• ein neues Grab erwerben möchten
• einen Trauerfall in der Familie haben
Gerne können Sie sich auch bei allen anderen Fragen rund um den Kirchlichen Friedhof mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung setzen.
Die gültige Friedhofsordnung und die aktuelle Gebührenordnung können Sie unten einsehen.
Hier finden Sie auch die Kontaktdaten der Unternehmen, die eine Zulassung für gewerbliche Arbeiten auf unserem Friedhof besitzen. Nicht zugelassenen Unternehmen ist es strikt untersagt, Arbeiten auf unserem Friedhof auszuführen! Wenn Sie Interesse haben, mit Ihrem Unternehmen auf dem Friedhof tätig zu werden, melden Sie sich gerne bei der Verwaltung.
Sie finden den Friedhof in Altdorf unter folgender Adresse: Schießhausstraße 7, 90518 Altdorf